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   BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88   

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https://dejure.org/1988,4517
BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88 (https://dejure.org/1988,4517)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1988 - 3 StR 77/88 (https://dejure.org/1988,4517)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1988 - 3 StR 77/88 (https://dejure.org/1988,4517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von Jugendstrafrecht nach erstmaliger Begehung von Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88
    Dann könnte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei einer erstmaligen Verfehlung regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraussetzt, die schon vor der Tat angelegt waren (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 - und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83, abgedruckt in StV 1984, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Annahme entgegenstehen, bei dem Angeklagten hätten zur Zeit der Tat wie zur Zeit der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83) schädliche Neigungen vorgelegen.
  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 395/83

    Tat - Schädliche Neigung - Jugendlicher - Gesamtschau - Ausführung -

    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88
    Dann könnte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei einer erstmaligen Verfehlung regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraussetzt, die schon vor der Tat angelegt waren (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 - und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83, abgedruckt in StV 1984, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Annahme entgegenstehen, bei dem Angeklagten hätten zur Zeit der Tat wie zur Zeit der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83) schädliche Neigungen vorgelegen.
  • BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei der ersten Straftat -

    Auszug aus BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88
    Dann könnte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei einer erstmaligen Verfehlung regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraussetzt, die schon vor der Tat angelegt waren (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 - und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83, abgedruckt in StV 1984, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Annahme entgegenstehen, bei dem Angeklagten hätten zur Zeit der Tat wie zur Zeit der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83) schädliche Neigungen vorgelegen.
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schuldschwere gestützt hat, ist nicht auszuschließen, daß sich die bisher von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung

    Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 2 und 5; Senat Urt. V. 18.03.2004 - 3 Ss 213/03 -).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Die Annahme eines solchen Falles bedarf eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 2, 3, 8).
  • BGH, 09.07.1997 - 2 StR 315/97

    Revisionsrechtliche Rechtsfehlerhaftigkeit bei strafschärfender Berücksichtigung

    Zwar hätte auch die Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordert; doch läßt sich - trotz des für sich genommen nicht zu beanstandenden Strafmaßes - nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die fehlerhafte Annahme schädlicher Neigungen die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (BGHSt 16, 261, 262 f [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 2, 5 bis 7).
  • OLG Köln, 12.06.1992 - Ss 204/92

    Betäubungsmittelstrafrecht: Psychische Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Die Verhängung von Jugendstrafe setzt bei einem jugendlichen Ersttäter regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraus, die schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 2; SenE vom 16. Juli 1991 - Ss 220/91; vgl. auch: Brunner, JGG , 9. Aufl., § 17 Rn. 11 a, 12 m.w.N.; Eisenberg, JGG , 4. Aufl. § 17 Rn. 21 m.w.N.).
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